Vereinbarung Lohn

für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

gültig ab 1. April bzw. 31. März 2009

Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne
§ 3 Gespräch zum Mantelrecht
§ 4 Nachtschichtzuschlag 
§ 5 Begünstigungsklausel
§ 6 Wirkungsdauer und Geltung der Vereinbarung 

Lohnvereinbarung und Lohntabellen als Download

Die Lohnvereinbarung und sämtliche Lohntabellen 2009 stehen als Download im PDF Format zu Verfügung.

 Kollektivvertragsvereinbarung Lohn 2009 (PDF) 

 Lohntabelle für Buchbinder 2009 (PDF)

 Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter 2009
(PDF)

 Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter 2009 (PDF)

 

KOLLEKTIVVERTRAGSVEREINBARUNG

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.


§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonage­waren- und Etuierzeuger, aus­genom­men deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck).

c) Persönlich: Für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Arbeiterinnen) einschließlich Flexodrucker (mit Ausnahme gelernter Drucker). Bei den verwendeten personen­bezogenen Be­zeich­nungen

(z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. diverse Berufs­bezeichnungen) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne

Die kollektivvertraglichen Stundenlöhne vom 31. März 2008, 01. April 2008 bzw. vom 06. April 2008 werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 um 3,4 Prozent (dreikommavier) kaufmännisch gerundet, unter Einbeziehung des §3, in allen Lohnpositionen erhöht.

Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung und tragen die Bezeichnung:

a) Lohntabelle für Buchbinder
b) Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter
c) Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter 

Die tatsächlichen Ist-Stundenlöhne der in den Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen (ausgenommen Lehrlinge), werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 6. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 um 3,3 Prozent (dreikommadrei) erhöht.

Nach Durchführung der Ist-Stundenlohnerhöhung ist zu überprüfen, ob der tatsächliche Stundenlohn dem neuen ab 1. April 2009 bzw. 6. April 2009 geltenden Mindest-stundenlöhnen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der tatsächliche Stundenlohn des Arbeiters/der Arbeiterin so aufzustocken, dass er den kollektivvertraglichen Mindest-Stundenlohnvorschriften entspricht.

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§ Gespräche zum Mantelrecht

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass bis zum 30. Juni 2009 Gespräche über Veränderungen im Mantelrecht mit dem Schwerpunkt flexible Arbeitszeit aufgenommen werden. Im Zuge dieser Gespräche verzichtet die Gewerkschaft GPA-djp auf die Forderung einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung als etwaige Kompensation.

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§ 4 Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer erhalten einen in den Lohntabellen festgehaltenen Nachtschichtzuschlag von EURO 2,12 pro Stunde.

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§5 Begünstigungsklausel

Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.

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§6 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 in Kraft.

Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.

Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 03. März 2008, Registerzahl KV 228/2008, Katasterzahl IX/41/4, außer Kraft.

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Wien, am 12. März 2007

BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS

Der Bundesinnungsmeister:

Komm.-Rat Werner Schober

Der Geschäftsführer:
Mag. Jakob Wild

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Der Vorsitzende:

Wolfgang Katzian

Die Geschäftsbereichsleiterin:
Mag. a Claudia Krall-Bast

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER WIRTSCHAFTSBEREICH DRUCK, KOMMUNIKATION, PAPIERVERARBEITUNG

Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Franz Bittner

Der Wirtschaftsbereichssekretär:
Christian Schuster



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