Vereinbarung Lohn
für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
gültig ab 1. April bzw. 31. März 2009
Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger
KOLLEKTIVVERTRAGSVEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt:
a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, ausgenommen deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck).
c) Persönlich: Für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Arbeiterinnen) einschließlich Flexodrucker (mit Ausnahme gelernter Drucker). Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen
(z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. diverse Berufsbezeichnungen) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne
Die kollektivvertraglichen Stundenlöhne vom 31. März 2008, 01. April 2008 bzw. vom 06. April 2008 werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 um 3,4 Prozent (dreikommavier) kaufmännisch gerundet, unter Einbeziehung des §3, in allen Lohnpositionen erhöht.
Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung und tragen die Bezeichnung:
a) Lohntabelle für Buchbinder
b) Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter
c) Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter
Die tatsächlichen Ist-Stundenlöhne der in den Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen (ausgenommen Lehrlinge), werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 6. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 um 3,3 Prozent (dreikommadrei) erhöht.
Nach Durchführung der Ist-Stundenlohnerhöhung ist zu überprüfen, ob der tatsächliche Stundenlohn dem neuen ab 1. April 2009 bzw. 6. April 2009 geltenden Mindest-stundenlöhnen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der tatsächliche Stundenlohn des Arbeiters/der Arbeiterin so aufzustocken, dass er den kollektivvertraglichen Mindest-Stundenlohnvorschriften entspricht.
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§ Gespräche zum Mantelrecht
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, dass bis zum 30. Juni 2009 Gespräche über Veränderungen im Mantelrecht mit dem Schwerpunkt flexible Arbeitszeit aufgenommen werden. Im Zuge dieser Gespräche verzichtet die Gewerkschaft GPA-djp auf die Forderung einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung als etwaige Kompensation.
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§ 4 Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer erhalten einen in den Lohntabellen festgehaltenen Nachtschichtzuschlag von EURO 2,12 pro Stunde.
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§5 Begünstigungsklausel
Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
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§6 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.
Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 03. März 2008, Registerzahl KV 228/2008, Katasterzahl IX/41/4, außer Kraft.
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Wien, am 12. März 2007
BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS
Der Bundesinnungsmeister:
Komm.-Rat Werner Schober
Der Geschäftsführer:
Mag. Jakob Wild
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Der Vorsitzende:
Wolfgang Katzian
Die Geschäftsbereichsleiterin:
Mag. a Claudia Krall-Bast
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER WIRTSCHAFTSBEREICH DRUCK, KOMMUNIKATION, PAPIERVERARBEITUNG
Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:
Franz Bittner
Der Wirtschaftsbereichssekretär:
Christian Schuster
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