Lehrlingsentschädigungen
für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
gültig ab 16. März 2009
Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger
Nachstehend der Text der Vereinbarung im Wortlaut.
§ 1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt:
| a) Räumlich: |
Für das Bundesgebiet der Republik Österreich. |
| b) Fachlich: |
Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, ausgenommen deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck). |
| c) Persönlich: |
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. |
§ 2 Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigungen betragen pro Monat:
im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 371,21
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 473,57
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 706,22
§ 3 Urlaubszuschuss
Die gewerblichen Lehrlinge erhalten zu ihrem gesetzlichen Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen, das sind
im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 342,92
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 437,48
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 652,40
§ 4 Weihnachtsremuneration
Lehrlinge, die am 1. Dezember im Stand geführt werden, erhalten in der ersten Dezemberwoche eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen, das sind
im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 342,92
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 437,48
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 652,40
Lehrlinge, die am 31. Dezember noch kein volles Jahr im Betrieb sind, erhalten den aliquoten Teil.
§ 5 Begünstigungsklausel
Allfällige bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 6 Wirksamkeitsbeginn
Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 in Kraft.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate.
Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom
09. März 2008, Registerzahl KV 229/2008, Katasterzahl IX/41/5, außer Kraft.
Wien, am 16. März 2009
BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS
Der Bundesinnungsmeister:
Komm.-Rat Werner Schober
Der Geschäftsführer:
Mag. Jakob Wild
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Der Vorsitzende:
Wolfgang Katzian
Die Geschäftsbereichsleiterin:
Mag. Claudia Krall-Bast
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUNDGEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung
Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:
Franz Bittner
Der Wirtschaftsbereichssekretär:
Christian Schuster