Lehrlingsentschädigungen

für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

gültig ab 16. März 2009

Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger

Lehrlingsentschädigungen 2009 als Download

Die Kollektivvertragsvereinbarung Lehrlingsentschädigungen 2009 steht hier als Download im PDF Format zur Verfügung

  Kollektivvertragsvereinbarung Lehrlingsentschädigungen 2009 (PDF)


Nachstehend der Text der Vereinbarung im Wortlaut. 

<>KOLLEKTIVVERTRAGSVEREINBARUNG

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Lehrlingsentschädigung
§ 3 Urlaubszuschuss
§ 4 Weihnachtsremuneration
§ 5 Begünstigungsklausel
§ 6 Wirksamkeitsbeginn

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonage­waren- und Etuierzeuger, aus­genom­men deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck).
c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge.
Bei den verwendeten personen­bezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

 

 

 

 

§ 2 Lehrlingsentschädigung 

Die Lehrlingsentschädigungen betragen pro Monat:

im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 371,21
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 473,57
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 706,22

 

§ 3 Urlaubszuschuss

Die gewerblichen Lehrlinge erhalten zu ihrem gesetzlichen Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlings­entschädigungen, das sind

im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 342,92
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 437,48
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 652,40

 

§ 4 Weihnachtsremuneration

Lehrlinge, die am 1. Dezember im Stand geführt werden, erhalten in der ersten Dezemberwoche eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen, das sind

im 1. Lehrjahr .......................................................................... Euro 342,92
im 2. Lehrjahr .......................................................................... Euro 437,48
im 3. Lehrjahr .......................................................................... Euro 652,40

Lehrlinge, die am 31. Dezember noch kein volles Jahr im Betrieb sind, erhalten den aliquoten Teil.

 

§ 5 Begünstigungsklausel

Allfällige bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 6 Wirksamkeitsbeginn

Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 06. April 2009 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2009 in Kraft.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate.

Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom
09. März 2008, Registerzahl KV 229/2008, Katasterzahl IX/41/5, außer Kraft.

 

Wien, am 16. März 2009

 

BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS

Der Bundesinnungsmeister:
Komm.-Rat Werner Schober


Der Geschäftsführer:
Mag. Jakob Wild


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER

Der Vorsitzende:
Wolfgang Katzian

Die Geschäftsbereichsleiterin:
Mag. Claudia Krall-Bast

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUNDGEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung

Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:
Franz Bittner

Der Wirtschaftsbereichssekretär:
Christian Schuster